Millionen Facebook-Benützer sind dem Aufruf vom 12.November gefolgt, ihre Profilbilder mit Comichelden ihrer Kindheit auszutauschen. Doch die Aktion ist rechtlich nicht unbedenklich.
Laut Rechtsanwalt Winfried Sattlegger kann es durchaus zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Die Benützung von Bildern für private Zwecke ist zwar nicht strafbar – die Profilseiten der Facebook-Benützer sind jedoch meist für die Öffentlichkeit einsehbar und damit nicht mehr privat.
Meistens ist davon auszugehen, dass die Eigentümer der Comicbilder, die beispielsweise durch Google gefunden werden, diese für jeden frei zugänglich machen wollen. Jedoch gibt es auch Ausnahmen wie Einzelpersonen, die die Nutzungsrechte für die Bilder nicht freigeben. Die Wahrscheinlichkeit von Klagen durch Rechte-Inhaber ist trotzdem gering – vor allem, da die Facebook-Aktion heute endet. Trotzdem: Ein Screenshot vom Rechte-Inhaber reicht für ein Verfahren. Und das kann teuer werden: Mit viel Pech könnte ein harmloser Papa Schlumpf als Profilfoto bis zu 3000 Euro kosten.