Die österreichische Regierung erteilte den Auftrag an die Sozialpartner einen Mindestlohn – Ziel ist monatlich 1.500 Euro brutto – und ein entsprechendes Arbeitszeitmodel bis Ende Juni 2017 vorzulegen. Jedenfalls sollte einer gesetzlichen Mindestlohnregelung aus Sicht des Arbeitsmarktes eine flexible Arbeitszeit gegenüberstehen, die auch Arbeitszeitmodelle von mehr als 12 Stunden täglich für Mitarbeiter zulässt. Dabei handelt es sich gerade um einen Wunsch der Arbeitnehmerschaft, die zu gegebener Zeit sodann in Form von Zeitausgleich eine bessere Work-Life-Balance generieren kann.

Folgende zentrale Fragen treten häufig auf:
Wir werden derzeit Mindestlöhne festgesetzt und aufgrund welcher Rechtsvors
chriften?
In Österreich gibt es derzeit keine eigenen Rechtsvorschriften für Mindestlöhne, die jedoch nach den tatsächlichen von den Sozialpartnern ausverhandelten Kollektivverträgen zu beurteilen sind. Grundlagen der kollektivvertraglich ausverhandelten Löhne sind zum Beispiel der gültige Verbrauch
erindex oder das angemessene Lebensstandardniveau.

Kontrolle bzw. Überwachung von Mindestlöhnen (kollektivvertraglichen Löhnen)?
In Ultima Ratio werden die Einhaltung von Mindestlohn / kollektivvertraglichen Löhnen bei Anrufung durch das Gericht kontrolliert (zum Beispiel: bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen). Sollte für die fragliche Branche kein Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif bestehen, so unterliegt der zu zahlende bzw. zu fordernde Lohn der freien vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehm
er (Empfehlung schriftlicher Dienstvertrag – Dienstzettel).

Abschließend bleibt nur die Hoffnung, dass die Sozialpartner auch als Partner handeln und eine sinnvolle Lösung (Mindestlohn UND flexiblere Arbeitszeiten) finden.

AssCompact – Dr. Klaus Dorninger